Satzung

Satzung

HSV Fanclub Osterrönfeld

  • 1 Name, Sitz

Der HSV Fanclub trägt den Namen HSV Fanclub Osterrönfeld. Er hat seinen Sitz in Osterrönfeld.

  • 2 Zweck des Fanclubs

Der HSV Fanclub Osterrönfeld ist ein offizieller Fanclub des Hamburger Sport-Verein e.V..Sein Zweck ist es, die Fußballabteilung des Hamburger SV e.V. zu unterstützen und das Miteinander der Fans zu fördern.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch gemeinsame Fahrten zu Fußballspielen, Veranstaltungen und anderen Events verwirklicht, die der Gemeinschaft dienen.

Der Fanclub distanziert sich von jeglicher Verbreitung rechtsextremistischer Gesinnung, Material und Parolen und der vorsätzlichen Verbreitung und Anstiftung von Gewalt. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss zur Folge. Desweiteren wird der HSV e.V. darüber in Kenntnis gesetzt.

  • 3 Mitgliedschaft

Der Fanclub hat ordentliche, jugendliche, passive und fördernde Mitglieder.

Ordentliches Mitglied kann jede volljährige Person werden. Personen, die noch nicht volljährig sind, gelten als Jugendliche.

Passive Mitglieder sind solche, die nicht aktiv am Fanclubleben sich beteiligen. Durch die passive Mitgliedschaft unterstützt das Mitglied den Fanclub auf moralische und finanzielle Weise und ist ihm so verbunden.

Fördernde Mitglieder des Fanclubs können natürliche und juristische Personen werden, die den Zweck des Fanclubs durch ihre Mitgliedschaft fördern wollen, ohne sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen.

Der Vorstand kann der Mitgliederversammlung vorschlagen, verdiente Mitglieder des Fanclubs zu Ehrenmitgliedern zu ernennen.

  • 4 Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages erworben. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand durch Beschluss.

  • 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder des Fanclubs bestimmen über die Angelegenheiten des Fanclubs in den jeweiligen Monatstreffen, darüber hinaus findet einmal im Jahr eine Jahreshauptversammlung statt.

Die passiven und fördernden Mitglieder sind berechtigt,

-an den Veranstaltungen des Fanclubs teil zu nehmen

-sie haben kein Vorschlag –und Stimmrecht

-sie können nicht in Vereinsämter gewählt werden

-sie sind nicht berechtigt Leistungen des Fanclubs in Anspruch zu nehmen

Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung geschlossenen Beitrag zu bezahlen.

Beiträge ordentliche Mitglieder 8€

Beiträge jugendliche Mitglieder (ab 14 Jahre) 3,50€

Beiträge passive Mitglieder 3€

Fördernde Mitglieder zahlen einen freiwilligen Betrag ab 10€/Monat und sind sich dem Fanclub gegenüber zur Loyalität verpflichtet.

Mit den Beiträgen werden gemeinsame Events 2x im Jahr unternommen.

  • 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet,

-mit dem Tod

-durch den freiwilligen Austritt

-durch Ausschluss durch den Fanclub

Der freiwillige Austritt ist schriftlich beim Vorstand mit einer Frist von einem Monat zu erfolgen.

Ein Mitglied kann wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden.

  • 7 Organe des Fanclubs

Organe des Fanclubs sind,

-der Vorstand

-die Mitgliederversammlung

  • 8 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus,

-1.Vorsitzender + Schriftführer + Kartenbestellung

-2.Vorsitzender + Fanclub Team

-Kassenwart

-Stellvertretender Kassenwart

-Homepage Admin

Es ist möglich das ein Vorstandsmitglied 2 Ämter ausübt. Der Vorstand soll immer aus mindestens 5 Mitgliedern bestehen.

  • 9 Zuständigkeit des Vorstandes

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig .Er hat folgende Aufgaben,

-Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung

-Einberufung der Mitgliederversammlung

-Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

-Buchführung und Erstellung eines Jahresberichts

-Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

  • 10 Amtsdauer des Vorstandes

Der Vorstand wird von den Mitgliedern gewählt. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre.

Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, wird bis zur nächsten Wahl kommissarisch ein Mitglied benannt.

  • 11 Mitgliederversammlung

Die Versammlung bestimmt über alle Angelegenheiten des Fanclubs, soweit sie nicht dem Vorstand zugewiesen wird.

Auf der Versammlung hat jedes ordentliche Mitglied eine Stimme, so jeder Jugendliche ab 16 Jahren. Fördernde Mitglieder und passive Mitglieder haben kein Stimmrecht.

Sie ist berechtigt über die Beschlussfassung der Satzung.

Ernennung von Ehrenmitgliedern

Vor Versammlungsbeginn geht eine Anwesenheitsliste rum, wo jeder seinen Namen einträgt und unterschreibt, so kann nicht im Nachhinein Unstimmigkeiten entstehen.

Bei Auflösung oder Aufhebung über die Verwendung des Fanclubvermögens, welches einer am Sitz des Fanclubs ansässigen gemeinnützigen Einrichtung zufließen soll.

  • 12 Einberufung der Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt, möglichst im Februar, wegen Jahresabschluss.

Die Einladungen durch den Vorstand erfolgen durch Email oder Brief. Sie muss die Tagesordnung beinhalten und mindestens 3 Wochen vorher zugesendet sein.

  • 13 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom 1.Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.

Vor Beginn ist jeder verpflichtet die Anwesenheitsliste zu unterschreiben.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist, unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder.

Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht.

  • 14 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Dies muss einberufen werden, wenn das Interesse des Fanclubs es erfordert oder wenn die Einberufung von 1/10 alles Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die § 10, 11, 12 und 13 entsprechend.

  • 15 Auflösung des Fanclubs

Die Auflösung des Fanclubs kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im § 13 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.

Die Bankdaten werden separat ausgegeben. Beiträge können per Dauerauftrag, Bar oder PayPal bezahlt werden.

Stand 2021

Ein offizieller Fanclub (OFC) des Hamburger Sport-Verein e.V. seit 2007